Nachlass regeln: Was Erben in den ersten Wochen tun sollten
Nachlass in Berlin regeln: Sterbeurkunde, Nachlassgericht, Mietvertrag, Ausschlagungsfrist, Verträge, Wertsachen sichern – die Reihenfolge für Erben.
Von der Auktionshalle Berlin – Auktionshaus und Auflösungsbetrieb in Berlin-Buch
Ein Todesfall in der Familie bringt Trauer – und eine lange Liste von Aufgaben. Viele Erben in Berlin stehen zum ersten Mal vor dieser Situation und wissen nicht, womit sie anfangen sollen. Behörden, Banken, Vermieter und Versicherungen erwarten Unterlagen. Gleichzeitig steht eine Wohnung voller Dinge, für die weiter Miete gezahlt wird. Dieser Beitrag ordnet die ersten Wochen: Was sofort zu erledigen ist, was Zeit hat und wo Vorsicht geboten ist. Er ersetzt keine Rechtsberatung, sondern fasst zusammen, was sich nach unserer Erfahrung aus vielen Nachlässen bewährt hat.
Kurz gesagt: Sichern Sie zuerst Unterlagen und Wertsachen, besorgen Sie mehrere Sterbeurkunden und klären Sie, ob Sie das Erbe annehmen. Dann kündigen Sie Mietvertrag und laufende Verträge. Erst wenn das geregelt ist, sollte die Wohnung geräumt werden – am besten mit Verwertung, damit der Nachlass nicht nur Kosten verursacht.
Woche 1: Sterbeurkunde und Unterlagen sichern
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeorts aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen. Banken, Versicherungen, Rentenstelle, Vermieter und Nachlassgericht wollen in der Regel jeweils ein Original oder eine beglaubigte Kopie sehen. Der Bestatter kümmert sich häufig um die Beantragung – fragen Sie nach.
Gehen Sie dann in Ruhe durch die Wohnung und legen Sie beiseite: Testament oder Erbvertrag, Personalausweis, Rentenbescheide, Versicherungspolicen, Kontoauszüge, Sparbücher, Mietvertrag, Grundbuchauszüge, Fahrzeugpapiere, Vollmachten. Ein Karton mit allen Dokumenten erspart später wochenlanges Suchen. Nichts davon sollte die Wohnung verlassen, ohne dass Sie wissen, wo es ist.
Finden Sie ein Testament, sind Sie in der Regel verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzugeben. Öffnen, zurückhalten oder gar vernichten sollten Sie es nicht – das kann strafbar sein.
Nachlassgericht, Testament und Erbschein
Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. In Berlin sind Nachlasssachen zentral beim Amtsgericht Schöneberg gebündelt. Dort wird ein Testament eröffnet, dort beantragen Sie bei Bedarf einen Erbschein.
Einen Erbschein brauchen Sie nicht in jedem Fall. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen ihn häufig, akzeptieren aber oft auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert. Für die Räumung der Wohnung benötigen Sie keinen Erbschein; uns genügt der Nachweis, dass Sie berechtigt sind – als Erbe, Bevollmächtigter, Betreuer oder Nachlassverwalter.
Erbe annehmen oder ausschlagen: die Sechs-Wochen-Frist
Wer erbt, erbt auch Schulden. Deshalb sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, ein Erbe auszuschlagen. Die Frist dafür beträgt nach § 1944 BGB sechs Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Lebte der Verstorbene zuletzt im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, gilt in der Regel eine längere Frist. Die Ausschlagung wird beim Nachlassgericht erklärt – persönlich zur Niederschrift oder in notariell beglaubigter Form.
Wichtig für die Praxis: Wer die Wohnung ausräumt, Möbel verkauft oder Konten abräumt, kann damit das Erbe stillschweigend angenommen haben. Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe ohnehin als angenommen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Nachlass überschuldet ist, verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über Konten, Kredite und Mahnungen. Im Zweifel lassen Sie das von einem Anwalt oder beim Nachlassgericht prüfen, bevor Sie etwas verkaufen oder entsorgen. Die Räumung einer Mietwohnung kann warten – die Frist nicht.
Mietvertrag: Sonderkündigungsrecht der Erben
Stirbt ein Mieter, endet der Mietvertrag nicht von selbst. Er geht auf Angehörige über, die in der Wohnung lebten, oder auf die Erben. Für Erben sieht das BGB ein Sonderkündigungsrecht vor (für Wohnraum § 564 BGB, für sonstige Mietverhältnisse § 580 BGB): Innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, können sie außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Diese Frist beträgt in der Regel drei Monate. Auch der Vermieter hat dieses Recht. Lassen Sie die konkreten Fristen im Zweifel prüfen.
Für Sie heißt das: Die Miete läuft mindestens drei weitere Monate. Kündigen Sie schriftlich, legen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei und vereinbaren Sie mit Vermieter oder Hausverwaltung früh einen Übergabetermin. Berliner Hausverwaltungen erwarten in der Regel eine besenreine Wohnung mit allen Schlüsseln und einem Übergabeprotokoll. Die Kaution wird erst danach abgerechnet.
Prüfen Sie im Mietvertrag, ob Einbauten zurückgebaut oder Wände gestrichen werden müssen. Das beeinflusst, wie viel Zeit Sie bis zur Übergabe einplanen sollten.
Verträge kündigen, Konten und Post regeln
Mit Sterbeurkunde und – falls vorhanden – Vollmacht kündigen Sie die laufenden Verträge:
- Strom, Gas, Wasser (Zählerstände notieren), Telefon, Internet, Mobilfunk
- Rundfunkbeitrag, Zeitungen, Zeitschriften, Streaming-Dienste
- Versicherungen: Haftpflicht und Kfz enden, die Hausratversicherung sollten Sie bis zur Räumung bestehen lassen
- Vereine, Mitgliedschaften, Abonnements, Fitnessstudio
- Fahrzeug abmelden oder ummelden
- Rentenversicherung und Krankenkasse informieren (oft über den Bestatter)
Das Bankkonto wird zum Nachlasskonto. Prüfen Sie Daueraufträge und Lastschriften, damit nicht monatelang Beiträge abgehen. Richten Sie einen Nachsendeauftrag ein. Über die Post erfahren Sie in den folgenden Wochen, welche Verträge Sie noch übersehen haben.
Wertgegenstände sichern – und nichts voreilig wegwerfen
Schmuck, Bargeld, Münzen, Uhren und Sparbücher gehören sofort in sichere Hände. Sammeln Sie alle Schlüssel ein – Wohnung, Keller, Briefkasten, Auto, Bankschließfach. Eine unbewohnte Wohnung sollte nicht ungesichert bleiben.
Werfen Sie in dieser Phase nichts weg. Nach unserer Erfahrung steckt der Wert eines Nachlasses selten in den großen Möbeln, sondern in Schubladen, Vitrinen und Kellerkartons: Münzalben, altes Porzellan mit Marke, Fotoapparate, Taschenuhren, Zinn, Silberbesteck, Briefmarken. Was einmal im Container liegt, ist verloren. Fotografieren Sie die Räume, bevor etwas bewegt wird – das hilft auch bei der Verteilung in der Familie.
Erbengemeinschaft: gemeinsam entscheiden
Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Über den Nachlass können sie in der Regel nur gemeinsam verfügen. In der Praxis bewährt sich, dass ein Miterbe mit schriftlicher Vollmacht der anderen die Abwicklung übernimmt. Eine Liste der Erinnerungsstücke, die einzelne Familienmitglieder behalten möchten, vermeidet Streit. Alles Weitere sollte schriftlich abgerechnet werden: Räumungskosten, Erlöse, Auslagen. Ein Angebot, ein Übergabeprotokoll und eine Auktionsabrechnung Los für Los sind dafür eine saubere Grundlage.
Wann eine Nachlassverwertung sinnvoll ist
Eine Nachlassverwertung ist der Weg, wenn die Wohnung geräumt werden muss und die Familie weder Zeit noch Kraft hat, alles selbst zu sichten, zu verkaufen und zu entsorgen – oder wenn die Erben nicht in Berlin wohnen. Der Unterschied zur reinen Entrümpelung: Vor dem Entsorgen wird geprüft, was einen Käufer findet. Diese Stücke werden in der Auktion versteigert, der Erlös wird auf die Räumungskosten angerechnet oder an die Erben ausgezahlt.
Sinnvoll ist das besonders, wenn der Haushalt gut ausgestattet war, wenn Sammlungen vorhanden sind oder wenn die Erben eine nachvollziehbare Abrechnung für die Erbengemeinschaft brauchen. Die Rechnung kann auf den Nachlass oder den Betreuten ausgestellt werden. Was Sie behalten möchten, bleibt selbstverständlich bei Ihnen; Erinnerungsstücke werden beiseitegelegt und übergeben.
So helfen wir
Wir übernehmen die komplette Nachlassverwertung in Berlin und im Brandenburger Umland: kostenlose Besichtigung, Festpreis mit Wertanrechnung, diskrete Räumung durch eigene Mitarbeiter und Versteigerung werthaltiger Stücke in unserer eigenen Auktionshalle in Berlin-Buch. Einen Erbschein brauchen wir dafür nicht. Einzelne Wertgegenstände schätzen wir über Ankauf & Bewertung auch getrennt; geht es um eine Mietwohnung ohne Todesfall, finden Sie Informationen unter Wohnungsauflösung. Rufen Sie an unter 030 229087545 – wir beraten in Ruhe und ohne Druck.